Neues Infektionsschutzgesetz – Update

Liebe Patienten, liebe Eltern,

nach den aktualisierten Regeln vom 25.11.2021 des neuen Infektionsschutzgesetzes ist der Zutritt zur Praxis für Patienten und Begleitpersonen (von Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) nach den geltenden Hygienemaßnahmen möglich. Ein Impf- oder Testnachweis ist nicht erforderlich.

Begleitpersonen von Patienten die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Regel einen 2G+ Nachweis vorlegen.

Das Praxis-Team wünscht Ihnen trotz dieser Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen eine besinnliche Adventszeit!