Neues Infektionsschutzgesetz

Liebe Patienten, liebe Eltern,

seit dem 24.11.2021 gelten die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes – dies bedeutet, dass der Zutritt zur Praxis für Begleitpersonen nur mit 2G (also genesen/geimpft) gestattet ist.

Davon ausgenommen sind unsere Patienten und Kinder unter 6 Jahren.

Wir bitten dies beim Besuch der Praxis zu beachten und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.